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STANDARD-VERÖFFENTLICHUNGSBEDINGUNGEN FÜR BEITRÄGE IN DEN PRINT- UND ONLINE-AUSGABEN DER LOUWERS MEDIAGROEP

Definitionen 
Beitrag: der vom Autor vorgelegte Text, einschließlich der vom Autor mit dem Beitrag gelieferten Fotos, Zeichnungen oder sonstigen Abbildungen, es sei denn, der Autor behält sich das Urheberrecht an den Abbildungen zum Zeitpunkt der Lieferung ausdrücklich vor

Autor: die Person, die den Beitrag beim Verlag zur Veröffentlichung eingereicht hat, unabhängig davon, ob dies auf Wunsch des Verlags geschah oder nicht

Herausgeber: Louwers Media Group

Ausgabe: Ausgabe einer elektronischen oder sonstigen Fachzeitschrift oder einer ähnlichen Veröffentlichung;
Dies ist gleichbedeutend mit einer Website oder einer elektronischen Plattform, die unter Umständen
im Zusammenhang mit einer Fachzeitschrift

Der Beitrag 
Der Autor ist verpflichtet, den Zeitplan, die Autorenrichtlinien und die weiteren Anweisungen des Verlags oder der von ihm beauftragten Person einzuhalten.

Der Beitrag gilt als angenommen, wenn er nach Ansicht des vom Verlag beauftragten Redakteurs den festgelegten oder üblichen Qualitätsanforderungen und Bedingungen entspricht.

Wird der Beitrag nicht rechtzeitig eingereicht oder nicht angenommen und nicht veröffentlicht, kann sich der Verlag mit einer Mitteilung an den Autor begnügen. Der Verlag ist dann nicht verpflichtet, eine mit der (beabsichtigten) Veröffentlichung verbundene Gebühr zu zahlen.

Urheberrechte und Verwertung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gewährt der Autor dem Verlag mit der Einreichung seines Beitrags eine allgemeine und unbefristete Lizenz zur Veröffentlichung des Beitrags in gedruckter oder elektronischer Form in den Publikationen der Louwers Mediagroep. Darüber hinaus hat der Verlag das Recht, den Beitrag ganz oder teilweise zu verwerten oder in gedruckter und/oder digitaler Form verwerten zu lassen, auch in Kombination mit Werken Dritter, beispielsweise mittels einer Datenbank, online oder offline zur Nutzung durch Dritte, im Folgenden Verwertungsrechte genannt.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, berechtigt die ausschließliche Lizenz für den Beitrag den Verlag auch, Dritten die Erlaubnis zu erteilen, eine Ausgabe des Beitrags ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, einschließlich der Vervielfältigung und der Zurverfügungstellung an Dritte, für Zusammenstellungen wie Reader und Ausschnitte, im Folgenden als Sekundärrechte bezeichnet.

Der Autor versichert dem Verlag, dass er das volle Urheberrecht an dem Beitrag besitzt und dass sein Beitrag keine Rechte Dritter verletzt. Der Autor stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Beitrages frei. Bei Illustrationen erstreckt sich diese Garantie und Freistellung auch auf abgebildete Werke oder Personen, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sofern nicht bei oder vor der Einreichung der jeweiligen Illustration(en) schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Verlag ist berechtigt, Teile des Beitrages in angemessener Weise zu Werbezwecken für die Publikation zu verwenden.

Für die Namensnennung gelten die Regeln und/oder Praktiken der jeweiligen Veröffentlichung.
Wünscht der Autor, seinen Beitrag ganz oder teilweise neu zu veröffentlichen, so ist dies gestattet, sofern dadurch die Verwertungsinteressen der Louwers Mediagroep nicht beeinträchtigt werden. Der Autor unterlässt es, sich an Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen seines Beitrags zu beteiligen, die mit der Veröffentlichung seines Werks konkurrieren, es sei denn, der Verlag hat seine schriftliche Zustimmung erteilt.

Gebühr
Eine eventuelle Gebühr für den Beitrag wird vom Verlag festgelegt. Der Verlag teilt dem Autor rechtzeitig die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalitäten mit. Sowohl bei den Verwertungsrechten als auch bei den Nebenrechten sind die Einnahmen, die der Verlag aus diesen Verwertungsformen erhält, im Honorar enthalten.

Der Autor hat Anspruch auf ein Präsentationsexemplar der Veröffentlichung, in die sein Beitrag ursprünglich aufgenommen wurde.

Auf Verlangen des Verlages füllt der Autor die Selbständigkeitserklärung oder eine vergleichbare, von der zuständigen Sozialversicherungsbehörde und/oder der Steuer- und Zollverwaltung auszustellende Erklärung mindestens einmal jährlich aus, um festzustellen, ob der Verlag Sozialversicherungsbeiträge und/oder Lohnsteuer von dem vereinbarten Honorar einzubehalten hat. Der Verlag ist berechtigt, die Zahlung des Honorars auszusetzen, solange diese Erklärung vom Autor nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist. Ergeben sich im Rahmen der vorgenannten Erklärung Änderungen, so ist der Autor verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Verlag ist verpflichtet, die an den Autor gezahlten Honorare an die Sozialversicherung und das Finanzamt zu melden.

Hat der Autor Arbeiten Dritter verwendet, für die der Verlag Zahlungen an Dritte zu leisten hat, so gehen diese Kosten zu Lasten des Autors, es sei denn, der Verlag hatte (hatte) hiervon im Voraus Kenntnis und es wurden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.

Material 
Der Verlag verpflichtet sich, das ihm vom Autor zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln. Der Autor verpflichtet sich, ein Duplikat des Originals aufzubewahren und es dem Verleger gegebenenfalls auf Anfrage zuzusenden.

Das Rechtsverhältnis
Der Verlag ist berechtigt, seine Verwertungsrechte an dem Beitrag auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser die vom Verlag gegenüber dem Autor eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.

Abweichungen von diesen allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gültig und gelten nur für den jeweiligen Beitrag.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Autors finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von den Parteien ausdrücklich und schriftlich für anwendbar erklärt.

Diese Veröffentlichungsbedingungen regeln weiterhin das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, wie z. B. im Falle von Rechten, die Dritten rechtswirksam eingeräumt wurden, die Möglichkeit, historisches (Archiv-)Material auf nicht ausschließlicher Basis im Rahmen der Veröffentlichung, zu der der Beitrag gehörte, weiter zu nutzen, und im Falle der Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung durch Dritte unter Verwendung der vom Herausgeber rechtswirksam in Umlauf gebrachten Veröffentlichung.

Alle Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag in Bezug auf den Beitrag unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Den Haag entschieden.

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